Unterversicherungsverzicht: Unterschied zwischen den Versionen

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Unterversicherungsverzicht<br />
Unterversicherungsverzicht<br />


'''Unterversicherungsverzicht, Definition'''
'''Unterversicherungsverzicht, Definition'''<br />


Wird die Klausel Unterversicherungsverzicht gewährt, verzichtet der Versicherer auf die Prüfung und Anrechnung der Unterversicherung im Schadensfall und erbringt die Entschädigungsleistung bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Eine Unterversicherung liegt vor, wenn der tatsächliche Wert des Hausrates die vereinbarte Versicherungssumme übersteigt.
'''Eine Unterversicherung liegt vor, wenn der tatsächliche Wert des Hausrates die vereinbarte Versicherungssumme übersteigt.'''
Wird die Klausel Unterversicherungsverzicht gewährt, verzichtet der Versicherer auf die Prüfung und Anrechnung der Unterversicherung im Schadensfall und erbringt die Entschädigungsleistung bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.  




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