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* '''Haftung des Waldbesitzers'''<br />
* '''Haftung des Waldbesitzers'''<br />


:Der Waldbesitzer trägt die Verantwortung, wenn bei z.B. bei Forstarbeiten Schäden entstehen. Dies geschieht häufig durch Mißachtung der Verkehrssicherungspflichten. Verkehrssicherungspflichten gilt bei Waldkindergärten, Waldparkplätzen, Waldkletterparks und gleichgearteter Nutzung. Bei Waldbeständen die an Wegen, Straßen, Bahnlinien, Parkplätzen, Seen und weiteren zugänglichen Stellen angrenzen, bedarf es gleichfalls besonderer Aufmerksamkeit und entsprechender Vorkehrungen. Hierzu gehören u.a. regelmäßige Baumkontrollen und die entsprechend nötige Baumpflege. Der Wald muß auf die Standsicherheit und Stabilität gegen Windwurf und Windbruch und ggf. abbrechende Totäste überprüft werden.
:Der Waldbesitzer trägt die Verantwortung, wenn bei z.B. bei Forstarbeiten Schäden entstehen. Dies geschieht häufig durch Mißachtung der Verkehrssicherungspflichten. Verkehrssicherungspflichten gilt bei Waldkindergärten, Waldparkplätzen, Waldkletterparks und gleichgearteter Nutzung. Bei Waldbeständen die an Wegen, Straßen, Bahnlinien, Parkplätzen, Seen und weiteren zugänglichen Stellen angrenzen, bedarf es gleichfalls besonderer Aufmerksamkeit und entsprechender Vorkehrungen. Hierzu gehörten die Baumkontrollen und die erforderliche Pflege der Bäume . Der Wald muß auf die Standsicherheit und Stabilität gegen Windwurf und Windbruch und ggf. abbrechende Totäste überprüft werden.


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