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: Der Produkthersteller haftet gem. dem Produkthaftungsgesetz. Wird ein Fehler nachgewiesen, der zu einem Sach- und/oder Körperschaden beim Verbraucher führt, ist der Hersteller zum Schadenersatz verpflichtet. Gleichgestellt, auch haftbar zu machen, sind der:<br /> | : Der Produkthersteller haftet gem. dem Produkthaftungsgesetz. Wird ein Fehler nachgewiesen, der zu einem Sach- und/oder Körperschaden beim Verbraucher führt, ist der Hersteller zum Schadenersatz verpflichtet. Gleichgestellt, auch haftbar zu machen, sind der:<br /> | ||
:- Importeur,<br /> | :- Importeur,<br /> | ||
:- Quasi-Hersteller - weist seinen eigenen Namen am Produkt aus | :- Quasi-Hersteller - weist seinen eigenen Namen am Produkt aus,<br /> | ||
:- Hersteller eines Teilprodukts,<br /> | :- Hersteller eines Teilprodukts,<br /> | ||
:- Händler/Verkäufer, sofern der Hersteller nicht zu ermitteln ist.<br /> | :- Händler/Verkäufer, sofern der Hersteller nicht zu ermitteln ist.<br /> |