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:Bei einer unerlaubten Handlung des Vereinsmitglieds in seiner Eigenschaft als Vereinsorgan, ist die persönliche Haftung des Vereinsmitglieds nicht ausgeschlossen. Bei der persönlichen Haftung eines Vereinsmitglieds haftet auch (gesamtschuldnerisch) der Verein. Hier hilft die Vereinsversicherung, konkret die Vereinshaftpflichtversicherung.<br /> | :Bei einer unerlaubten Handlung des Vereinsmitglieds in seiner Eigenschaft als Vereinsorgan, ist die persönliche Haftung des Vereinsmitglieds nicht ausgeschlossen. Bei der persönlichen Haftung eines Vereinsmitglieds haftet auch (gesamtschuldnerisch) der Verein. Hier hilft die Vereinsversicherung, konkret die Vereinshaftpflichtversicherung.<br /> | ||
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: '''Haftung im Ehrenamt:'''<br /> | : '''Haftung im Ehrenamt:'''<br /> | ||
Nicht jeder Verein hat mit einer Vereinshaftpflichtversicherung vorgesorgt und die ehrenamtlich Tätigen versichert. Fragen Sie, ob für ihren Verein eine solche Absicherung besteht. Für ehrenamtlich Tätige im Dienst von Städten, Kommunen tritt im Schadenfall der Haftpflichtversicherer der Trägerorganisation ein. Für die Tätigkeit im Vorstand ist diese Versicherung (ca. 50 Euro Jahresbeitrag) unerlässlich. | : Nicht jeder Verein hat mit einer Vereinshaftpflichtversicherung vorgesorgt und die ehrenamtlich Tätigen versichert. Fragen Sie, ob für ihren Verein eine solche Absicherung besteht. Für ehrenamtlich Tätige im Dienst von Städten, Kommunen tritt im Schadenfall der Haftpflichtversicherer der Trägerorganisation ein. Für die Tätigkeit im Vorstand ist diese Versicherung (ca. 50 Euro Jahresbeitrag) unerlässlich. | ||