Krankenversicherung private, Anzeigepflichtverletzung u. Folgen: Unterschied zwischen den Versionen

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* '''Arglistige Täuschung'''<br />
* '''Arglistige Täuschung'''<br />


Der Versicherer kann vom Vertrag zurücktreten und/oder diesen anfechten. Zudem muss er die Versicherungsleistung nicht erfüllen. Bis die Rücktritts- oder Anfechtungserklärung wirksam wird, behält der Versicherer den Anspruch auf die Prämie.<br />
:Der Versicherer kann vom Vertrag zurücktreten und/oder diesen anfechten. Zudem muss er die Versicherungsleistung nicht erfüllen. Bis die Rücktritts- oder Anfechtungserklärung wirksam wird, behält der Versicherer den Anspruch auf die Prämie.<br />


* '''Vorsatz'''<br />
* '''Vorsatz'''<br />


Der Versicherer kann vom Vertrag zurücktreten. Fällt die vorsätzliche Verletzung der Anzeigepflicht im Zusammenhang mit einem Versicherungsfall auf, so muss er die Versicherungsleistung nicht erfüllen. Leistungspflichtig bleibt der Versicherer nur, wenn sich die Verletzung der Anzeigepflicht auf einen Umstand bezieht, der weder für den Eintritt des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht ursächlich ist. Umgekehrt hat der Versicherungsnehmer bereits empfangene Leistungen zurückzuerstatten, wenn sie auf einem Versicherungsfall beruhen, für den der verschwiegene Gefahrumstand ursächlich geworden ist. Bis die Rücktrittserklärung wirksam wird, behält der Versicherer den Anspruch auf die Prämie. <br />
:Der Versicherer kann vom Vertrag zurücktreten. Fällt die vorsätzliche Verletzung der Anzeigepflicht im Zusammenhang mit einem Versicherungsfall auf, so muss er die Versicherungsleistung nicht erfüllen. Leistungspflichtig bleibt der Versicherer nur, wenn sich die Verletzung der Anzeigepflicht auf einen Umstand bezieht, der weder für den Eintritt des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht ursächlich ist. Umgekehrt hat der Versicherungsnehmer bereits empfangene Leistungen zurückzuerstatten, wenn sie auf einem Versicherungsfall beruhen, für den der verschwiegene Gefahrumstand ursächlich geworden ist. Bis die Rücktrittserklärung wirksam wird, behält der Versicherer den Anspruch auf die Prämie. <br />


* ''' Grobe Fahrlässigkeit'''<br />
* ''' Grobe Fahrlässigkeit'''<br />


a)
:a)
Hätte der Versicherer den Versicherungsvertrag nicht abgeschlossen, wenn er den Gefahrumstand gekannt hätte – auch nicht zu anderen Bedingungen –, so kann er vorgehen wie bei einer vorsätzlichen Verletzung der Anzeigepflicht.
Hätte der Versicherer den Versicherungsvertrag nicht abgeschlossen, wenn er den Gefahrumstand gekannt hätte – auch nicht zu anderen Bedingungen –, so kann er vorgehen wie bei einer vorsätzlichen Verletzung der Anzeigepflicht.
b)
b)
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* '''Leichte Fahrlässigkeit'''<br />
* '''Leichte Fahrlässigkeit'''<br />


a)  
:a)  
Hätte der Versicherer bei Kenntnis des gefahrerhöhenden Umstands den Vertrag nicht abgeschlossen, kann er den Vertrag mit Monatsfrist kündigen. Dies gilt gemäß § 206 Absatz 1 VVG jedoch nicht für Pflichtversicherungen. Somit bleibt die leicht fahrlässige Pflichtverletzung hier sanktionslos.  
Hätte der Versicherer bei Kenntnis des gefahrerhöhenden Umstands den Vertrag nicht abgeschlossen, kann er den Vertrag mit Monatsfrist kündigen. Dies gilt gemäß § 206 Absatz 1 VVG jedoch nicht für Pflichtversicherungen. Somit bleibt die leicht fahrlässige Pflichtverletzung hier sanktionslos.  
b)
b)
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* '''Ohne eigenes Verschulden'''<br />
* '''Ohne eigenes Verschulden'''<br />


Die vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung bleibt sanktionslos.<br />
:Die vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung bleibt sanktionslos.<br />


'''Hinweis:''' <br />
'''Hinweis:''' <br />
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