Krankenversicherung private, Anzeigepflichtverletzung u. Folgen: Unterschied zwischen den Versionen

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* ''' Grobe Fahrlässigkeit'''<br />
* ''' Grobe Fahrlässigkeit'''<br />


:Hätte der Versicherer den Versicherungsvertrag nicht abgeschlossen, wenn er den Gefahrumstand gekannt hätte – auch nicht zu anderen Bedingungen –, so kann er vorgehen wie bei einer vorsätzlichen Verletzung der Anzeigepflicht.
:Hätte der Versicherer den Versicherungsvertrag nicht abgeschlossen, wenn er den Gefahrumstand gekannt hätte – auch nicht zu anderen Bedingungen –, so kann er vorgehen wie bei einer vorsätzlichen Verletzung der Anzeigepflicht.
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:Hätte der Versicherer bei Kenntnis des gefahrerhöhenden Umstands den Vertrag zu anderen Bedingungen abgeschlossen, kann er weder vom Vertrag zurücktreten noch ihn kündigen. Er kann den Vertrag jedoch einseitig rückwirkend ändern. Dabei kann der Versicherungsnehmer unter denselben Voraussetzungen, wie sie bei der grob fahrlässigen Verletzung der Anzeigepflicht (3b) vorliegen müssen, von einem Gegenkündigungsrecht Gebrauch machen, dessen Wirksamkeit bei Pflichtversicherungen auch hier von einem Nachversicherungsnachweis abhängt. <br />
:Hätte der Versicherer bei Kenntnis des gefahrerhöhenden Umstands den Vertrag zu anderen Bedingungen abgeschlossen, kann er weder vom Vertrag zurücktreten noch ihn kündigen. Er kann den Vertrag jedoch einseitig rückwirkend ändern. Dabei kann der Versicherungsnehmer unter denselben Voraussetzungen, wie sie bei der grob fahrlässigen Verletzung der Anzeigepflicht (3b) vorliegen müssen, von einem Gegenkündigungsrecht Gebrauch machen, dessen Wirksamkeit bei Pflichtversicherungen auch hier von einem Nachversicherungsnachweis abhängt. <br />


* '''Ohne eigenes Verschulden'''<br />
* '''Ohne eigenes Verschulden'''<br />
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