Krankenversicherung private, Hausfrauen: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 42: Zeile 42:
- es darf keine Versicherungsfreiheit als Beamter, wegen Einkünften oberhalb der Versicherungspflichtgrenze oder aufgrund bestehender Befreiung von der Versicherungspflicht vorliegen (hierbei bleibt eine geringfügige Beschäftigung außer Acht), 
<br />
- es darf keine Versicherungsfreiheit als Beamter, wegen Einkünften oberhalb der Versicherungspflichtgrenze oder aufgrund bestehender Befreiung von der Versicherungspflicht vorliegen (hierbei bleibt eine geringfügige Beschäftigung außer Acht), 
<br />


- es darf keiner hauptberuflich selbständigen Erwerbstätigkeit nachgegangen werden und kein Gesamteinkommen über {{#var:5.2}}  € mtl. erwirtschaftet wird (Ausnahme: Minijob {{#var:5.1}} €).
<br /><br />
- es darf keiner hauptberuflich selbständigen Erwerbstätigkeit nachgegangen werden und kein Gesamteinkommen über {{#var:5.2}}  € mtl. erwirtschaftet wird (Ausnahme: Minijob {{#var:5.1}} €)








  [[Informationssystem Krankenversicherung private| Alle Einträge zur '''Krankenversicherung private''' anzeigen]] <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü| zur '''Hauptseite''']] <br />
  [[Informationssystem Krankenversicherung private| Alle Einträge zur '''Krankenversicherung private''' anzeigen]]                                   [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü| zur '''Hauptseite''']] <br />




45.224

Bearbeitungen

Navigationsmenü