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Bauleistungsversicherung Bauwesenversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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* '''Bauleistungsversicherung Vertragsdauer'''<br />
* '''Bauleistungsversicherung Vertragsdauer'''<br />


 
Die Vertragslaufzeit endet  mit Ablauf der Bauzeit, spätestens nach zwei Jahren. Mit  Bezugsfertigkeit oder Gebrauchsabnahme endet die Versichererhaftung.
Die Vertragslaufzeit endet  mit Ablauf der Bauzeit. oder spätestens nach zwei Jahren.  
Kommt es zu Verzögerungen der Bauarbeiten, teilen Sie dies der Versicherungsgesellschaft mit, so kann eine Verlängerung der Laufzeit vereinbart werden.
 
Die Haftung des Versicherers erlischt bei Hochbauten wie Gebäuden in der Regel mit der Bezugsfertigkeit oder der Gebrauchsabnahme der zuständigen Baubehörde. Bei Tiefbauten wie zum Beispiel einem Tunnel erlischt sie üblicherweise mit Abnahme des Objekts. Den Versicherungsbeitrag für eine Bauleistungsversicherung müssen Sie nur einmal zahlen.
 
Sollte sich die Fertigstellung der Bauarbeiten verzögern, müssen Sie dies dem Versicherer melden. In solchen Fällen ist eine Laufzeitverlängerung der Bauleistungsversicherung gegen eine einmalige Zahlung in den meisten Fällen problemlos möglich.
 
 




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