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Der '''angestellte Versicherte''' erhält von seinem Arbeitgeber eine Gehaltsfortzahlung, die wenigstens sechs Wochen gezahlt wird. So stehen dem Angestellten zur Differenzkostenabdeckung die Tarif mit einem Leistungsbeginn ab der siebten Woche, KT ab 7.Wo, zur Verfügung. <br /> | Der '''angestellte Versicherte''' erhält von seinem Arbeitgeber eine Gehaltsfortzahlung, die wenigstens sechs Wochen gezahlt wird. So stehen dem Angestellten zur Differenzkostenabdeckung die Tarif mit einem Leistungsbeginn ab der siebten Woche, KT ab 7.Wo, zur Verfügung. <br /> | ||
Der Pflichtversicherte wie auch der freiwillig Versicherte in der GKV hat keinen 100%igen Schutz. Das GKV-Krankengeld beträgt höchstens 70 % des Bruttoeinkommens maximal 90 % des Nettoeinkommens. Begrenzt wird obendrein dadurch, dass das Einkommen nur bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt wird. Diese liegt mit ihrem Höchstsatz im Jahr XXX 2017 bei XXX, hieraus ermittelt sich dann der maximale Tagessatz von XXX141,25 € brutto . | Der Pflichtversicherte wie auch der freiwillig Versicherte in der GKV hat keinen 100%igen Schutz. Das GKV-Krankengeld beträgt höchstens 70 % des Bruttoeinkommens maximal 90 % des Nettoeinkommens. Begrenzt wird obendrein dadurch, dass das Einkommen nur bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt wird. Diese liegt mit ihrem Höchstsatz im Jahr XXX 2017 bei XXX, hieraus ermittelt sich dann der maximale Tagessatz von XXX141,25 € brutto . Liegt der Verdienst des Versicherten über der Beitragsbemessungsgrenze, ist eine private Krankentaggeldzusatzversicherung unumgänglich.<br /> | ||
Die Versicherung eines Krankentagegeldes ist für den privat Versicherten Angestellten Voraussetzung den Beitrags - Arbeitgeberzuschuss zu erhalten. Ohne Krankentagegeld auch kein Zuschuss. | Die Versicherung eines Krankentagegeldes ist für den privat Versicherten Angestellten Voraussetzung den Beitrags - Arbeitgeberzuschuss zu erhalten. Ohne Krankentagegeld auch kein Zuschuss. | ||