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| Nach dem Erwerb einer Immobilie gehen die Rechte und Pflichten der zugehörigen Wohngebäudeversicherung automatisch auf Sie über. Entscheidend ist dabei immer der Tag der grundbuchamtlichen Umschreibung. Um den Versicherungsschutz zu erhalten, ist es wichtig, dass Sie die Versicherung innerhalb eines Monats über den Wechsel des Eigentümers in Kenntnis setzen. Andernfalls muss die Versicherung für Schäden die nach Ablauf eines Monats entstehen keine Leistungen erbringen. Möchten Sie die Versicherung wechseln, können Sie ein Wohngebäudeversicherung Sonderkündigungsrecht nutzen.
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| | Der Erwerber einer Immobilie übernimmt automatisch eine bestehende Gebäudeversicherung des Verkäufers, dies zum Tag des Grundbucheintrags. Der Versicherer ist innerhalb von einem Monat über den Wechsel des Eigentümers zu unterrichten. Soll der Versicherer gewechselt werden |
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