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Der Erwerber einer Immobilie '''übernimmt automatisch''' eine bestehende Gebäudeversicherung des Verkäufers, dies zum Tag des Grundbucheintrags. Der Versicherer ist innerhalb von einem Monat über den Wechsel des Eigentümers zu unterrichten. Soll der Versicherer gewechselt werden kann das Sonderkündigungsrecht genutzt werden. | Der Erwerber einer Immobilie '''übernimmt automatisch''' eine bestehende Gebäudeversicherung des Verkäufers, dies zum Tag des Grundbucheintrags. Der Versicherer ist innerhalb von einem Monat über den Wechsel des Eigentümers zu unterrichten. Soll der Versicherer gewechselt werden kann das Sonderkündigungsrecht genutzt werden. | ||
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| [[Datei:Vereinsversicherung_tipp_ohne.png |250px]]|| ''' Lassen Sie sich den Nachweis erbringen, dass das Gebäude auch tatsächlich versichert ist und die Prämie auch gezahlt ist. Nicht selten besteht keine Versicherung, der Küfer ist aber im Glauben und geht bei einem Schadenfall leer aus. .''' | |||
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