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Der Erwerber einer Immobilie '''übernimmt automatisch''' eine bestehende Gebäudeversicherung des Verkäufers, dies zum Tag des Grundbucheintrags. Der Versicherer ist innerhalb von einem Monat über den Wechsel des Eigentümers zu unterrichten. Soll der Versicherer gewechselt werden kann das Sonderkündigungsrecht genutzt werden. | Der Erwerber einer Immobilie '''übernimmt automatisch''' eine bestehende Gebäudeversicherung des Verkäufers, dies zum Tag des Grundbucheintrags. Der Versicherer ist innerhalb von einem Monat über den Wechsel des Eigentümers zu unterrichten. Soll der Versicherer gewechselt werden kann das Sonderkündigungsrecht genutzt werden. Innerhalb von 4 Wochen nach Grundbucheintrag hat der neue Eigentümer dieses Sonderkündigungsrecht. | ||
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