Gesetzliche Arbeitslosenversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Die Arbeitslosenversicherung gehört zu den Sozialversicherungen'''. Die gesetzlichen Regelungen finden sich im Sozialgesetzbuch III. Träger der Arbeitslosenversicherung ist die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg.<br />
'''Die Arbeitslosenversicherung gehört zu den verpflichtenden Sozialversicherungen'''. Die gesetzlichen Regelungen finden sich im Sozialgesetzbuch III. Träger der Arbeitslosenversicherung ist die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg.<br />


- '''Arbeitnehmer sind generell pflichtversichert'''. <br />
- '''Arbeitnehmer sind generell pflichtversichert'''. <br />
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