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- '''Welche Schäden sind mit der Vereinshaftpflichtversicherung versichert ?'''<br /> | |||
: Versichert sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden Dritter. Eigenschäden sind nicht versichert. | |||
Wer ist versichert ? | |||
Die Vereinshaftpflichtversicherung schützt sämtliche Mitglieder, Mitarbeiter (auch ehrenamtliche) und den Vereinsvorstand vor Schadensersatzansprüchen Dritter. | |||
Wie sieht die Haftung des Vereinsvorstandes aus? | |||
Der Vereinsvorstand haftet, ebenso wie der Verein als juristische Person, gegenüber Dritten. Die Haftung ist unbeschränkt, d.h. der Vorstand haftet mit seinem gesamten Privatvermögen. Verein und Vorstand haften gesamtschuldnerisch.Der Geschädigte hat die Wahl bei wem die Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden. Die D&O Versicherung (directors and Offices Versicherung, wird auch als Organ- und Managerhaftpflichtversicherung bezeichnet) ist in den Versicherungsschutz unbedingt mit einzubeziehen! | |||
Welche Leistung erbringt der Versicherer ? | |||
Der Versicherer schützt den Verein vor Schadenersatzansprüchen Dritter. Er prüft die Schadenersatzansprüche, wehrt unberechtigte Ansprüche ab oder begleicht berechtigte Forderungen. | |||
Welche Versicherungssumme, Deckungssumme sollte gewählt werden ? | |||
Als Mindestversicherungssumme sind 3 Millionen zu empfehlen. Die Pauschaldeckung schließt Personen-, Sach- und Vermögensschäden ein. Denkt man an einen Personenschaden mit Schadenersatzansprüchen auf lebenslange Rentenzahlungen wird das Risiko deutlich. Für erweiterte Zusatzdeckungen, wie Mietsachschäden, sind niedrigere Maximalleistungen, von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich, vorgesehen. | |||
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