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Der Vereinsvorstand haftet, ebenso wie der Verein als juristische Person, gegenüber Dritten. Die Haftung ist unbeschränkt, d.h. der Vorstand haftet mit seinem gesamten Privatvermögen. Verein und Vorstand haften gesamtschuldnerisch.Der Geschädigte hat die Wahl bei wem die Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden. Die D&O Versicherung (directors and Offices Versicherung, wird auch als Organ- und Managerhaftpflichtversicherung bezeichnet) ist in den Versicherungsschutz unbedingt mit einzubeziehen! | Der Vereinsvorstand haftet, ebenso wie der Verein als juristische Person, gegenüber Dritten. Die Haftung ist unbeschränkt, d.h. der Vorstand haftet mit seinem gesamten Privatvermögen. Verein und Vorstand haften gesamtschuldnerisch.Der Geschädigte hat die Wahl bei wem die Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden. Die D&O Versicherung (directors and Offices Versicherung, wird auch als Organ- und Managerhaftpflichtversicherung bezeichnet) ist in den Versicherungsschutz unbedingt mit einzubeziehen! | ||
-'''Welche Leistung erbringt der Versicherer ?'''<br /> | - '''Welche Leistung erbringt der Versicherer ?'''<br /> | ||
Der Versicherer schützt den Verein vor Schadenersatzansprüchen Dritter. Er prüft die Schadenersatzansprüche, wehrt unberechtigte Ansprüche ab oder begleicht berechtigte Forderungen. | Der Versicherer schützt den Verein vor Schadenersatzansprüchen Dritter. Er '''prüft''' die Schadenersatzansprüche, '''wehrt unberechtigte Ansprüche ab''' oder '''begleicht berechtigte Forderungen'''. | ||
- '''Welche Versicherungssumme, Deckungssumme sollte gewählt werden ?'''<br /> | - '''Welche Versicherungssumme, Deckungssumme sollte gewählt werden ?'''<br /> |