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* '''Gesamtschuldnerische Haftung - Haftung des Vereinsvorstandes und des Vereins'''<br /> | * '''Gesamtschuldnerische Haftung - Haftung des Vereinsvorstandes und des Vereins'''<br /> | ||
:Die Haftung des Vereinsvorstandes und des | :Die Haftung des Vereinsvorstandes und des Vereins gegenüber Dritten erfolgt im Regelfall gesamtschuldnerisch. Im Extremfall, also wenn der Verein mittellos ist, haftet der Vereinsvorstand mit seinem Privatvermögen. | ||
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