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Es gelten einheitliche Versicherungsbedingungen. Im Gegensatz zur Standardabdeckung liegen keine unterschiedlichen Bedingungen vor, deren Bestimmungen die Ausschlüsse festlegen und somit recht komplex und daher teilweise schwer zu verstehen sind. Bei der Allgefahrenversicherung, der All-Risk-Police, kommt es zu keinen Überschneidungen und Doppelversicherungen. '''Die Beweislast dass kein Schaden vorliegt (umgekehrte Beweislast) trägt der Versicherer, ein wesentlicher Vorteil für den Versicherungsnehmer.'''<br /> | Es gelten einheitliche Versicherungsbedingungen. Im Gegensatz zur Standardabdeckung liegen keine unterschiedlichen Bedingungen vor, deren Bestimmungen die Ausschlüsse festlegen und somit recht komplex und daher teilweise schwer zu verstehen sind. Bei der Allgefahrenversicherung, der All-Risk-Police, kommt es zu keinen Überschneidungen und Doppelversicherungen. '''Die Beweislast dass kein Schaden vorliegt (umgekehrte Beweislast) trägt der Versicherer, ein wesentlicher Vorteil für den Versicherungsnehmer.'''<br /> | ||
Im privaten Bereich (Gebäude-, Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung) wird die Allgefahrendeckung nur von wenigen Gesellschaften angeboten. | |||
Siehe auch: [[Einzelgefahrendeckung / Standardpolice]]<br /> | Siehe auch: [[Einzelgefahrendeckung / Standardpolice]]<br /> |