Pferdelebensversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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:- Blitzschlag.<br />
:- Blitzschlag.<br />
:- andauernde Zuchtunbrauchbarkeit - optional<br />
:- andauernde Zuchtunbrauchbarkeit - optional<br />


* '''Pferdelebensversicherung, Leistungshöhe'''<br />
* '''Pferdelebensversicherung, Leistungshöhe'''<br />


:Bei Pferden ab dem 9. Lebensjahr bis einschließlich 11. Lebensjahr sowie bei einer Versicherungssumme über 25.000 Euro beträgt die Leistung 70 % der vereinbarten Versicherungssumme. Ansonsten werden 80 % der vereinbarten Versicherungssumme im Schadensfall ausbezahlt.
:Bei Pferden ab dem 9. Lebensjahr bis einschließlich 11. Lebensjahr sowie bei einer Versicherungssumme über 25.000 Euro beträgt die Leistung 70 % der vereinbarten Versicherungssumme. Ansonsten werden 80 % der vereinbarten Versicherungssumme im Schadensfall ausbezahlt.


* '''Versicherungssumme'''<br />
* '''Versicherungssumme'''<br />
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⚠️  '''Der Versicherer kann die Versicherungssumme mit einer einseitigen Erklärung herabsetzen,''' wenn diese nachweislich zu hoch angesetzt wurde. Als Richtwert der Versicherungssumme wird der Ankaufswert des Pferdes angesetzt.
⚠️  '''Der Versicherer kann die Versicherungssumme mit einer einseitigen Erklärung herabsetzen,''' wenn diese nachweislich zu hoch angesetzt wurde. Als Richtwert der Versicherungssumme wird der Ankaufswert des Pferdes angesetzt.


* '''Beiträge zur Pferdelebensversicherung'''<br />
* '''Beiträge zur Pferdelebensversicherung'''<br />
: Beitragsnachnachlass für Jungpferde, Fohlen möglich<br />
: Beitragsnachnachlass für Jungpferde, Fohlen möglich<br />


* '''Wartezeiten'''<br />
* '''Wartezeiten'''<br />
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:- Ataxie durch jede Ursache.<br />
:- Ataxie durch jede Ursache.<br />
:- nicht abschließend, von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich.<br />
:- nicht abschließend, von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich.<br />


* '''Ausschlüsse'''<br />
* '''Ausschlüsse'''<br />
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:- Schönheitsfehler; <br />
:- Schönheitsfehler; <br />
:- Tod infolge einer Seuche oder Krankheit, für die eine Zahlung aus öffentlichen Mitteln - auch durch Tierverwertungsanstalten - zu leisten ist oder geleistet werden müsste, wenn sie nicht schuldhaft verwirkt worden wäre.<br />
:- Tod infolge einer Seuche oder Krankheit, für die eine Zahlung aus öffentlichen Mitteln - auch durch Tierverwertungsanstalten - zu leisten ist oder geleistet werden müsste, wenn sie nicht schuldhaft verwirkt worden wäre.<br />


* '''örtlicher Geltungsbereich'''<br />
* '''örtlicher Geltungsbereich'''<br />
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Schlagwort: Pferde Lebensversicherung, Lebensversicherung für Pferde, Pferdehalterhaftpflicht, Pferdeeigentümerhaftpflicht
Pferde Lebensversicherung, Lebensversicherung für Pferde, Pferdehalterhaftpflicht, Pferdeeigentümerhaftpflicht
[[Category: Pferdeversicherung]][[Category:BIM]][[Category:PIM]]
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