Allgemeine positive Klauseln: Unterschied zwischen den Versionen

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* '''Grobe Fahrlässigkeitsklausel'''<br />
: Wenn der Versicherte selbst zu einem Schaden beigetragen hat, kann die Versicherung die Leistungen stark kürzen. Das Problem ist jedoch, dass die Formulierung „grob fahrlässig“ rechtlich nicht eindeutig definiert ist und daher von jeder Versicherung unterschiedlich ausgelegt wird. Im schlimmsten Fall drohen hohe Rechnungen oder Strafzahlungen. Deshalb: Entweder eine Police ohne entsprechende Klausel wählen oder gegen Aufpreis zusätzlich eine „Verzichtsklausel“ mit in den Vertrag aufnehmen. Die Versicherung verzichtet dann auf die Klausel der „groben Fahrlässigkeit“ und übernimmt den kompletten Schaden.




 
Nicht nur bei Haftpflicht-, Kfz- oder Unfallversicherungen findet sich immer häufiger die Klausel der „groben Fahrlässigkeit“.
 




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