Kapitallebensversicherung, Beitragsfreistellung: Unterschied zwischen den Versionen

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Steuerrechtlich ist zu beachten, dass die Beitragsfreistellung für Verträge die vor 2005 geschlossen werden für die Dauer von 2 Jahren und für Verträge die ab 2006 geschlossen wurden für 3 Jahre steuerunschädlich vereinbart werden darf.<br />
Steuerrechtlich ist zu beachten, dass die Beitragsfreistellung für Verträge die vor 2005 geschlossen werden für die Dauer von 2 Jahren und für Verträge die ab 2006 geschlossen wurden für 3 Jahre steuerunschädlich vereinbart werden darf.<br />


Siehe auch: [[Kapitallebensversicherung, Rückaufswert]]
Siehe auch: [[Kapitallebensversicherung, Rückkaufswert]]


Schlagwort: Beitragsfreistellung, Prämienfreistellung<br />
Schlagwort: Beitragsfreistellung, Prämienfreistellung<br />
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