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* '''erweiterte Vorsorgeklausel'''<br /> | * '''erweiterte Vorsorgeklausel'''<br /> | ||
:Hierbei handelt es sich um den innovativste Leistungserweiterung der '''Privathaftpflichtversicherung'''. Beinhaltet der Vertrag diesen Baustein, so leistet der Versicherer, auch wenn die Leistung nicht explizit im Vertrag benannt wurde, nach dem leistungsstärksten Tarifangebot anderer Versicherer. Nur wenige Anbieter! Weisen sie ihrem Versicherer nach dass ein anderes Unternehmen den Schaden bezahlen würde. Das reicht. Ist aber nicht immer ganz einfach. | :Hierbei handelt es sich um den innovativste Leistungserweiterung der '''Privathaftpflichtversicherung'''. Beinhaltet der Vertrag diesen Baustein, so leistet der Versicherer, auch wenn die Leistung nicht explizit im Vertrag benannt wurde, nach dem leistungsstärksten Tarifangebot anderer Versicherer. Nur wenige Anbieter! Weisen sie ihrem Versicherer nach dass ein anderes Unternehmen den Schaden bezahlen würde. Das reicht. Ist aber nicht immer ganz einfach. | ||
* '''Versehensklausell'''<br /> | |||
In vielen Policen kann die Versehensklausel vereinbart werden. Sie bietet Schutz vor den Folgen von Obliegenheitsverletzungen. Wird versehentlich einer Obliegenheit, dies muss der VN nachweisen, durch den VN nicht nachgekommen (Veränderungsanzeige, Änderung des Risikos usw.) gewährt der Versicherer trotzdem Versicherungsschutz. Der VN hat unverzüglich sein Versehen dem Versicherer anzuzeigen. Ggf. wird die Prämie erhöht und/oder die Bedingungen angepasst. | |||