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'''Für Auslandsleistungen der GKV ist die European Health Insurance Card (EHIC) Voraussetzung'''. Vormals gab es, bis zum 30-06-2004, den Auslandskrankenschein. Die EHIC gilt nicht weltweit. Auf der Rückseite der allgemeinen Krankenversicherungskarte ist diese aufgedruckt oder wird separat zugesandt. Hierdurch besteht ein Anspruch auf Leistungen, die sich als medzinisch notwendig erweisen. Entstehende Kranheitskosten werden dann von der GKV Heimatkasse übernommen.<br /> | :'''Für Auslandsleistungen der GKV ist die European Health Insurance Card (EHIC) Voraussetzung'''. Vormals gab es, bis zum 30-06-2004, den Auslandskrankenschein. Die EHIC gilt nicht weltweit. Auf der Rückseite der allgemeinen Krankenversicherungskarte ist diese aufgedruckt oder wird separat zugesandt. Hierdurch besteht ein Anspruch auf Leistungen, die sich als medzinisch notwendig erweisen. Entstehende Kranheitskosten werden dann von der GKV Heimatkasse übernommen.<br /> | ||
I:n den folgenden Mitgliedsländern der Europäischen Union hat die EHIC Gültigkeit: Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz, Kroatien, Mazedonien, Serbien.<br /> | |||
Auslandskrankenscheine existieren aber weiterhin für einige Länder mit denen ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen wurde. Hier sehen Sie die Merkblätter, erstellt vom Spitzenverband der GKV, für ihr Reiseland ein: https://www.dvka.de/de/versicherte/touristen/touristen.html | :Auslandskrankenscheine existieren aber weiterhin für einige Länder mit denen ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen wurde. Hier sehen Sie die Merkblätter, erstellt vom Spitzenverband der GKV, für ihr Reiseland ein: https://www.dvka.de/de/versicherte/touristen/touristen.html | ||