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:Durch eine '''längere Abwesenheitsdauer''' und dem Unbewohntsein und der fehlenden Beaufsichtigung erhöht sich das | :Durch eine '''längere Abwesenheitsdauer''' und dem Unbewohntsein und der fehlenden Beaufsichtigung erhöht sich das | ||
Schadensfallsrisiko. Der Versicherer räumt i.d.R. eine Abwesenheitsdauer von bis zu 60 Tagen ein. Fragt man nach, wird meistens diese Frist verlängert. Es ist erforderlich eine längere Abwesenheitsdauer als 60 Tage dem Versicherer anzuzeigen. Nur ein Versicherungsvergleich hilft hier weiter die besten Leistungen bzw. Leistungsunterschiede sichtbar zu machen. <br /> | Schadensfallsrisiko. Der Versicherer räumt i.d.R. eine Abwesenheitsdauer von bis zu 60 Tagen ein. Fragt man nach, wird meistens diese Frist verlängert. Es ist erforderlich eine längere Abwesenheitsdauer als 60 Tage dem Versicherer anzuzeigen. Nur ein Versicherungsvergleich hilft hier weiter die besten Leistungen bzw. Leistungsunterschiede sichtbar zu machen. <br /> | ||
:Ab Vertragsabschluss 1992 sind etliche Gegenstände des Gepäcks über die Hausratversicherung '''im Rahmen der Aussenversicherung versichert'''. Häufig ist die Erstattung auf 10.000 €, oder bis zu 10 % der Versicherungssumme begrenzt. Die beschädigten, zerstörten oder entwendeten Gegenstände müssen sich in einem Gebäude befunden haben. Versicherungsschutz besteht für Einbruch- und Sturmschäden. Es erfolgt die Entschädigung des Neuwerts.<br /> | :Ab Vertragsabschluss 1992 sind etliche Gegenstände des Gepäcks über die Hausratversicherung '''im Rahmen der Aussenversicherung versichert'''. Häufig ist die Erstattung auf 10.000 €, oder bis zu 10 % der Versicherungssumme begrenzt. Die beschädigten, zerstörten oder entwendeten Gegenstände müssen sich in einem Gebäude befunden haben. Versicherungsschutz besteht für Einbruch- und Sturmschäden. Es erfolgt die Entschädigung des Neuwerts.<br /> |