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'''Ordentliche Kündigung''' | '''Ordentliche Kündigung'''<br /> | ||
Ein Lebensversicherungsvertrag kann jeweils zum Ende der Versicherungsperiode/Versicherungsjahres gekündigt werden. | |||
Die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen. So muss die Kündigung dem Versicherer spätestens zum 30.11. eines Jahres vorliegen.<br /> | |||
Siehe auch: [[ ]]<br /> | |||
Siehe auch: [[ Kapitallebensversicherung, Verkauf]]<br /> | Siehe auch: [[ Kapitallebensversicherung, Verkauf]]<br /> |