Arbeitskraftabsicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Möglichkeiten die Arbeitskraft zu versichern.
Möglichkeiten die Arbeitskraft zu versichern.


* '''Gesetzliche Erwerbsminderungsrente'''<br />
* <span style="background:#EAECF0"> '''Gesetzliche Erwerbsminderungsrete'''   </span>
 
Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente  (vorher Erwerbsunfähigkeitsrente) fällt ganz niedrig aus. Sie ist  nicht ausreichend  
Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente  (vorher Erwerbsunfähigkeitsrente) fällt ganz niedrig aus. Sie ist  nicht ausreichend  
den Lebensunterhalt zu bestreiten. Zahlungsvoraussetzungen: der Versicherte kann nicht länger als drei Stunden täglich arbeiten, er muss mindestens fünf Jahre gesetzlich versichert gewesen sein und drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt haben.<br />
den Lebensunterhalt zu bestreiten. Zahlungsvoraussetzungen: der Versicherte kann nicht länger als drei Stunden täglich arbeiten, er muss mindestens fünf Jahre gesetzlich versichert gewesen sein und drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt haben.<br />
   
   
* '''Private Erwerbsunfähigkeitsversicherung'''<br />
* <span style="background:#EAECF0"> '''Private Erwerbsunfähigkeitsrente'''   </span>
 
Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung springt mit einer Rente ein, wenn die versicherte Person duch einen Unfall oder auch durch eine Krankheit überhaupt '''nicht mehr in der Lage ist irgend einer Beschäftigung nachzugehen'''<br />
Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung springt mit einer Rente ein, wenn die versicherte Person duch einen Unfall oder auch durch eine Krankheit überhaupt '''nicht mehr in der Lage ist irgend einer Beschäftigung nachzugehen'''<br />


* '''Private Grundfähigkeitsversicherung'''<br />
* <span style="background:#EAECF0"> '''Private Grundfähigkeitsversicherung'''   </span>
 
Die Grundfähigkeitsversicherung springt mit einer Rente ein, wenn der Versicherte '''Fähigkeiten verliert, die es ihm nicht mehr ermöglichen seinen Beruf auszuüben'''. Beispiele: Ein Zahnarzt verliert die rechte Hand, ein Musiker verliert sein Gehör, ein Kranführer verliert die Sehkraft.
Die Grundfähigkeitsversicherung springt mit einer Rente ein, wenn der Versicherte '''Fähigkeiten verliert, die es ihm nicht mehr ermöglichen seinen Beruf auszuüben'''. Beispiele: Ein Zahnarzt verliert die rechte Hand, ein Musiker verliert sein Gehör, ein Kranführer verliert die Sehkraft.


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