Kapitallebensversicherung, Bezugsberechtigung: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 9: Zeile 9:
Das unwiderrufliche Bezugsrecht muss ausdrücklich somit schriftlich im Vertrag fixiert sein. Eine Änderung dieses Bezugsrechts kann der Versicherungsnehmer nur mit Einwilligung des unwiderruflichen Bezugsberechtigten ändern.
Das unwiderrufliche Bezugsrecht muss ausdrücklich somit schriftlich im Vertrag fixiert sein. Eine Änderung dieses Bezugsrechts kann der Versicherungsnehmer nur mit Einwilligung des unwiderruflichen Bezugsberechtigten ändern.


Schlagwort: Bezugsberechtigung, Bezugsrecht, Begünstigter<br />
Schlagwort: Bezugsberechtigung, Bezugsrecht, Begünstigter, Änderung des Bezugsrechts<br />




[[Category:Kapitallebensversicherung]][[Category:PIM]]'''
[[Category:Kapitallebensversicherung]][[Category:PIM]]'''
45.224

Bearbeitungen

Navigationsmenü