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Das unwiderrufliche Bezugsrecht muss ausdrücklich somit schriftlich im Vertrag fixiert sein. Eine Änderung dieses Bezugsrechts kann der Versicherungsnehmer nur mit Einwilligung des unwiderruflichen Bezugsberechtigten ändern. | Das unwiderrufliche Bezugsrecht muss ausdrücklich somit schriftlich im Vertrag fixiert sein. Eine Änderung dieses Bezugsrechts kann der Versicherungsnehmer nur mit Einwilligung des unwiderruflichen Bezugsberechtigten ändern. | ||
Schlagwort: Bezugsberechtigung, Bezugsrecht, Begünstigter<br /> | Schlagwort: Bezugsberechtigung, Bezugsrecht, Begünstigter, Änderung des Bezugsrechts<br /> | ||
[[Category:Kapitallebensversicherung]][[Category:PIM]]''' | [[Category:Kapitallebensversicherung]][[Category:PIM]]''' |