Unfallversicherung private, Definition Unfall: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
keine Bearbeitungszusammenfassung
(Die Seite wurde neu angelegt: „Unfallversicherung private, Definition Unfall<br /> Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirken…“)
 
Zeile 1: Zeile 1:
Unfallversicherung private, Definition Unfall<br />
Unfallversicherung private, Definition Unfall<br />


Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Nach der Begriffsdefinition der Versicherer liegt ein Unfall vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.




Navigationsmenü