45.224
Bearbeitungen
Meier (Diskussion | Beiträge) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 2: | Zeile 2: | ||
Helfen Freunde oder Bekannte dem Bauherren auf dessen Baustelle, so sind diese bei der zuständigen '''Bauberufsgenossenschaft durch den Bauherren anzumelden'''. Dies ist für jeden Bauherren '''verpflichtend.''' | Helfen Freunde oder Bekannte dem Bauherren auf dessen Baustelle, so sind diese bei der zuständigen '''Bauberufsgenossenschaft durch den Bauherren anzumelden'''. Dies ist für jeden Bauherren '''verpflichtend.''' | ||
Die Bauhelferversicherung der Bauberufsgenossenschaft (BG Bau) stellt aber '''lediglich eine Mindestabsicherung''' dar und zahlt nur geringe Rentenleistungen bei Invaliditätsfolgen. Neben den persönlich zu beklagenden Schäden bei Eintritt des Versicherungsfalls sollten die zu leistenden Entschädigungen die Betroffenen ausreichend versorgen und auch zufriedenstellen.<br /> | Die Bauhelferversicherung der Bauberufsgenossenschaft (BG Bau) stellt aber <ins>'''lediglich eine Mindestabsicherung''' </ins>dar und zahlt nur geringe Rentenleistungen bei Invaliditätsfolgen. Neben den persönlich zu beklagenden Schäden bei Eintritt des Versicherungsfalls sollten die zu leistenden Entschädigungen die Betroffenen ausreichend versorgen und auch zufriedenstellen.<br /> | ||
⚠️ Daher sollte eine Ergänzung durch die '''private Bauhelferunfallversicherung''' erfolgen.<br /> | ⚠️ Daher sollte eine Ergänzung durch die '''private Bauhelferunfallversicherung''' erfolgen.<br /> |