2.590
Bearbeitungen
Zeile 7: | Zeile 7: | ||
Die gesetzliche Unfallversicherung leistet nur bei einem Unfall auf dem Hin- und Rückweg zum Kindergarten oder Schule, sowie im Kindergarten oder in der Schule selbst. | Die gesetzliche Unfallversicherung leistet nur bei einem Unfall auf dem Hin- und Rückweg zum Kindergarten oder Schule, sowie im Kindergarten oder in der Schule selbst. | ||
Für alle Freizeitunfälle leistet nur die private Unfallversicherung. | Für alle Freizeitunfälle leistet nur die private Unfallversicherung. | ||
Im schlimmsten Fall treten Bedinderungen wie, Querschnittslähmungen, Amputationen, Schädel-Hirnverletzungen. | Im schlimmsten Fall treten Bedinderungen wie, Querschnittslähmungen, Amputationen, Schädel-Hirnverletzungen.<br /> | ||
Häufige Unfallarten in der Kinderunfallversicherung | |||
Unfallart Häufigkeit | |||
Verbrennen, Verbrühen 3 % | |||
Überbelastung 6 % | |||
Schneiden, Quetschungen 10 % | |||
Kontakt mit einer anderen Person 12 % | |||
Sturz in der Ebene 18 % | |||
Kontakt mit einem Objekt 23 % | |||
Sturz aus der Höhe 28 % | |||