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Das Erreichen der Mindestansparsumme ist eine notwendige Voraussetzung für die Erlangung der Zuteilungsreife des Bauspardarlehens. | |||
Das erforderliche Eigenkapital, das Mindestansparguthabenen, entspricht einem Prozentanteil der gesamten Bausparsumme (Ansparkapital und Darlehen). Meist müssen 30 bis 50 Prozent der Bausparsumme angespart werden. | |||
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