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Die "echten" Vermögensschäden sind nicht Gegenstand der Bürohaftpflichtversicherung. Diese sind über die Betriebshaftpflicht- oder Berufshaftpflichtversicherung zu versichern.<br /> | Die "echten" Vermögensschäden sind nicht Gegenstand der Bürohaftpflichtversicherung. Diese sind über die Betriebshaftpflicht- oder Berufshaftpflichtversicherung zu versichern.<br /> | ||
Siehe auch: [[Bürohaftpflichtversicherung, Beitragsbeispiele]] | Siehe auch: [[Bürohaftpflichtversicherung, Beitragsbeispiele]]<br /> | ||
Siehe auch: [[echter, unechter Vermögensschaden]]<br /> | Siehe auch: [[echter, unechter Vermögensschaden]]<br /> | ||
Siehe auch: [[Berufshaftpflichtversicherung / Vermögensschadenhaftpflichtversicherung]]<br /> | Siehe auch: [[Berufshaftpflichtversicherung / Vermögensschadenhaftpflichtversicherung]]<br /> |