Werkvertrag § 631 BGB: Unterschied zwischen den Versionen

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Bei einer "Schlechtleistung" hat der Auftraggeber das Recht auf Nachbesserung, Minderung und auch Rücktritt. '''Beim Rücktritt vom Auftrag ist das erhaltene Honorar zurückzuzahlen.'''  
Bei einer "Schlechtleistung" hat der Auftraggeber das Recht auf Nachbesserung, Minderung und auch Rücktritt. '''Beim Rücktritt vom Auftrag ist das erhaltene Honorar zurückzuzahlen.'''  


  Das Risiko des Rücktritts bzw. deren finanziellen Auswirkungen/Schäden sind über die RCP Deckung der Berufs-, Betriebshaftpflichtversicherung versicherbar.  > mehr erfahren.
  Das Risiko des Rücktritts bzw. deren finanziellen Auswirkungen/Schäden sind über die RPC Deckung der Berufs-, Betriebshaftpflichtversicherung versicherbar.  > mehr erfahren.




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