Pferdehalterhaftpflichtversicherung, fall of hammer Versicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Mit dem Hammer-Zuschlag (Gefahrübergabe) in einer Pferdeauktion, geht das Pferd in das Eigentum des neuen Besitzers/Eigentümers über. Gleichfalls trägt der Eigentümer ab diesem Zeitpunkt alle Risiken, die im Zusammenhang mit dem ersteigerten Pferd stehen. Die Fall-of-Hammer-Versicherung bietet ab Zuschlag Versicherungsschutz. Diese Versicherung wird vor Kauf abgeschlossen. Kommt es zu keinem Kauf/Zuschlag sind auch keine Prämien zu zahlen.
'''Mit dem Hammer-Zuschlag (Gefahrübergabe) in einer Pferdeauktion, geht das Pferd in das Eigentum des neuen Besitzers/Eigentümers über'''. Gleichfalls trägt der Eigentümer ab diesem Zeitpunkt alle Risiken, die im Zusammenhang mit dem ersteigerten Pferd stehen. Die Fall-of-Hammer-Versicherung bietet ab Zuschlag Versicherungsschutz. Diese Versicherung wird vor Kauf abgeschlossen.  
 


⚠️ '''Wird kein Pferd ersteigert, entstehen auch keine Kosten'''.<br />
⚠️ '''Wird kein Pferd ersteigert, entstehen auch keine Kosten'''.<br />
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