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:Der '''Mindestbeitrag''' bei der BG Bau beläuft sich auf {{#var:15.7}} €''' für die Bauhelferunfallversicherung. Zur Beitragsermittlung wird die Anzahl der geleisteten Helferstunden, das fiktive Arbeitsentgelt je Stunde sowie der Beitragssatz herangezogen. Der Beitragssatz richtet sich danach, ob sich das Bauobjekt in den alten oder neuen Bundesländern befindet. | :Der '''Mindestbeitrag''' bei der BG Bau beläuft sich auf {{#var:15.7}} €''' für die Bauhelferunfallversicherung. Zur Beitragsermittlung wird die Anzahl der geleisteten Helferstunden, das fiktive Arbeitsentgelt je Stunde sowie der Beitragssatz herangezogen. Der Beitragssatz richtet sich danach, ob sich das Bauobjekt in den alten oder neuen Bundesländern befindet. | ||
So beläuft sich der Beitragsaufwand je Helferstunde auf {{#var:15.3}} € in den alten Bundesländern und {{#var:15.4}} € in den neuen Bundesländern. | :So beläuft sich der Beitragsaufwand je Helferstunde auf {{#var:15.3}} € in den alten Bundesländern und {{#var:15.4}} € in den neuen Bundesländern. | ||
*''' Der Versicherungsumfang''' | *''' Der Versicherungsumfang''' | ||
:Die Versicherungssumme der Bauhelferversicherung der BG Bau - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft - beträgt ab dem {{#var:aktuelles_Jahr}} : {{#var:15.5}} €. Diese stellt die Mindestversicherungssumme dar und wird jährlich vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) veröffentlicht. Als Bezugsgröße zur Ermittlung der Mindestversicherungssumme dient § 18 SGB IV. Eine Änderung der Bezugsgröße hat zur Folge, dass sich die Mindestversicherungssumme ändert. | :Die Versicherungssumme der Bauhelferversicherung der BG Bau - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft - beträgt ab dem {{#var:aktuelles_Jahr}} : {{#var:15.5}} €. Diese stellt die Mindestversicherungssumme dar und wird jährlich vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) veröffentlicht. Als Bezugsgröße zur Ermittlung der Mindestversicherungssumme dient § 18 SGB IV. Eine Änderung der Bezugsgröße hat zur Folge, dass sich die Mindestversicherungssumme ändert. | ||