45.224
Bearbeitungen
Meier (Diskussion | Beiträge) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Die Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB) sind mit dem Versicherungsantrag und der Versicherungspolice wesentlicher Bestandteil einer privaten Unfallversicherung. | Die Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB) sind mit dem Versicherungsantrag und der Versicherungspolice wesentlicher Bestandteil einer privaten Unfallversicherung. Aus den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen leiten sich Leistungen, Rechte wie auch Pflichten des Versicherers und des VN ab.<br /> | ||
Aus den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen leiten sich Leistungen, Rechte wie auch Pflichten des Versicherers und des VN ab.<br /> | |||
Die AUB stellen die unverbindliche Bekanntgabe des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) zur fakultativen Verwendung dar. Abweichende Vereinbarungen sind möglich und die Regel. | |||
[[Informationssystem Unfallversicherung private|Alle Einträge zur '''privaten Unfallversicherung''' anzeigen]] [[Informationssystem Unfallversicherung private |zur '''Hauptseite''']] | [[Informationssystem Unfallversicherung private|Alle Einträge zur '''privaten Unfallversicherung''' anzeigen]] [[Informationssystem Unfallversicherung private |zur '''Hauptseite''']] |