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Die gesetzliche Unfallversicherung leistet nur bei einem Unfall auf dem Hin- und Rückweg zum Kindergarten oder Schule, sowie im Kindergarten oder in der Schule selbst. | Die gesetzliche Unfallversicherung leistet nur bei einem Unfall auf dem Hin- und Rückweg zum Kindergarten oder Schule, sowie im Kindergarten oder in der Schule selbst. | ||
Für alle Freizeitunfälle leistet nur die private Unfallversicherung. | Für alle Freizeitunfälle leistet nur die private Unfallversicherung. | ||
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Im schlimmsten Fall treten Bedinderungen wie, Querschnittslähmungen, Amputationen, Schädel-Hirnverletzungen.<br /> | |||
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