Berufsunfähigkeitsversicherung, Infektionsklausel: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
keine Bearbeitungszusammenfassung
Markierungen: Mobile Bearbeitung Mobile Web-Bearbeitung
Zeile 1: Zeile 1:


Wird auf Grundlage des Infektionsschutzgesetz ein berufliches Tätigkeitsverbot angeordnet, wird bei Vereinbarung der Infektionsklausel, der Versicherer auch leisten.<br />
Wird auf Grundlage des Infektionsschutzgesetz ein berufliches Tätigkeitsverbot angeordnet, wird bei Vereinbarung der Infektionsklausel, der Versicherer auch leisten.<br />
Zeile 9: Zeile 10:
| [[Datei:Vereinsversicherung_tipp_ohne.png| 100px]]|| ''' Wichtige Klausel, sollte mit vereinbart werden!'''<br />
| [[Datei:Vereinsversicherung_tipp_ohne.png| 100px]]|| ''' Wichtige Klausel, sollte mit vereinbart werden!'''<br />
|}
|}




45.224

Bearbeitungen

Navigationsmenü