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Abgeltungssteuer / Kapitalertragssteuer: Unterschied zwischen den Versionen

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:Ab dem Jahr 2009 werden Zinsen, Dividenden und Kursgewinne die realisiert wurden, gleich aus welchen Anlageformen, '''pauschal mit 25 % Steuern belegt. Hierauf kommen noch der Solidaritätszuschlag von 5,5 % und ggf. die Kirchensteuer von 8% für Bayern und Baden Württemberg und 9% für die übrigen Bundesländer.''' Diese Steuer wird auch als Quellensteuer bezeichnet, da sie direkt (von der Quelle her) vom Kreditinstitut oder dem Versicherer an das Finanzamt abgeführt wird. Vorab wird jedoch der Sparerpauschbetrag von {{#var:10.1}} €  für Alleinstehende und {{#var:10.2}} €  für gemeinsam Veranlagte in Abzug gebracht.
:Ab dem Jahr 2009 werden Zinsen, Dividenden und Kursgewinne die realisiert wurden, gleich aus welchen Anlageformen, '''pauschal mit 25 % Steuern belegt. Hierauf kommen noch der Solidaritätszuschlag von 5,5 % und ggf. die Kirchensteuer von 8% für Bayern und Baden Württemberg und 9% für die übrigen Bundesländer.''' Diese Steuer wird auch als Quellensteuer bezeichnet, da sie direkt (von der Quelle her) vom Kreditinstitut oder dem Versicherer an das Finanzamt abgeführt wird. Vorab wird jedoch der Sparerpauschbetrag von {{#var:10.1}} €  für Alleinstehende und {{#var:10.2}} €  für gemeinsam Veranlagte in Abzug gebracht.
Beispiel: der Zinsertrag berägt € 4000, es werden bei einem Alleinstehenden {{#var:10.1}} € in Abzug gebracht, es werden somit € 3.199 besteuert.<br />
:Beispiel: der Zinsertrag berägt € 4000, es werden bei einem Alleinstehenden {{#var:10.1}} € in Abzug gebracht, es werden somit € 3.199 besteuert.<br />


* '''Individualbeteuerung'''
* '''Individualbeteuerung'''
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