Vertrauensschadenversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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:Die Vertrauensschadenversicherung (VSV) '''greift bei unerlaubten Handlungen''' von Arbeitnehmern, Mitarbeitern, die dem Betrieb angehören, bei
:Die Vertrauensschadenversicherung (VSV) '''greift bei unerlaubten Handlungen''' von Arbeitnehmern, Mitarbeitern, die dem Betrieb angehören, bei


- Betrug,<br />
:- Betrug,<br />
- Diebstahl,<br />
:- Diebstahl,<br />
- Veruntreuung,<br />
:- Veruntreuung,<br />
- Sachbeschädigung,<br />
:- Sachbeschädigung,<br />
- Sabotage von  Betriebsangehörigen und anderen Vertrauenspersonen,<br />  
:- Sabotage von  Betriebsangehörigen und anderen Vertrauenspersonen,<br />  
- Unternehmensschäden,<br />
:- Unternehmensschäden,<br />
- wie auch Schäden von Dritten.<br />
:- wie auch Schäden von Dritten.<br />


* '''Zu den Mitarbeitern zählen'''  
* '''Zu den Mitarbeitern zählen'''  


- Angestellte,<br />
:- Angestellte,<br />
- Aushilfen,<br />
:- Aushilfen,<br />
- Praktikanten und<br />  
:- Praktikanten und<br />  
- Zeit-Arbeitskräfte.  
:- Zeit-Arbeitskräfte.  


* '''Schadenbeispiele'''
* '''Schadenbeispiele'''
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