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'''Das Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung des vorvergangenen Kalenderjahres stellt eine Rechengröße, Bezugsgröße dar'''. In der gesetzlichen Krankenversicherung bestimmt sie den Beitrag (Mindestbeitragsbemessungsgrundlage) sowie das Mindestarbeitsentgelt. In der gesetzlichen Rentenversicherung bestimmt sie die Beitragshöhe Selbstständiger und auch von Pflegepersonen.<br /> | '''Das Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung des vorvergangenen Kalenderjahres stellt eine Rechengröße, Bezugsgröße dar'''.<br> | ||
In der gesetzlichen Krankenversicherung bestimmt sie den Beitrag (Mindestbeitragsbemessungsgrundlage) sowie das Mindestarbeitsentgelt. In der gesetzlichen Rentenversicherung bestimmt sie die Beitragshöhe Selbstständiger und auch von Pflegepersonen.<br /> | |||