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:Kein Versicherer bietet einen Tarif ohne Wartezeiten an. Mit Wartezeit ist die Dauer nach Versicherungsbeginn bis zum Beginn der Leistungspflicht des Versicherers gemeint. In dieser Zeit auftretende Schadenfälle sind von der Erstattungspflicht des Versicherers ausgenommen. | :Kein Versicherer bietet einen Tarif ohne Wartezeiten an. Mit Wartezeit ist die Dauer nach Versicherungsbeginn bis zum Beginn der Leistungspflicht des Versicherers gemeint. In dieser Zeit auftretende Schadenfälle sind von der Erstattungspflicht des Versicherers ausgenommen. | ||
* '''Beitragshöhe'''<br /> | * '''Beitragshöhe'''<br /> |