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Wenn durch die Schuld des Versicherungsnehmers Dritte, als Personenschaden oder das Eigentum Dritter, als Sachschaden beschädigt wird, spricht man von einem Fremdschaden. | |||
<big>'''Fremdschaden'''</big>: Wenn durch die Schuld des Versicherungsnehmers Dritte, als Personenschaden oder das Eigentum Dritter, als Sachschaden beschädigt wird, spricht man von einem Fremdschaden. | |||