Eigenschaden: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
31 Bytes hinzugefügt ,  10:00, 22. Mär. 2022
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 10: Zeile 10:
</center>
</center>


Wenn einer anderen Person ein Schaden zugefügt wird, muss der Schädigen hierfür aufkommen. Entsteht dem Versicherungsnehmer selbst ein Schaden, dann bezeichnet man dies als Eigenschaden. Die Haftpflichtversicherung schließt Eigenschäden i.d.R. aus, es besteht keine Leistungspflicht des Versicherers.
<big>'''Eigenschaden:'''</big> Wenn einer anderen Person ein Schaden zugefügt wird, muss der Schädigen hierfür aufkommen. Entsteht dem Versicherungsnehmer selbst ein Schaden, dann bezeichnet man dies als Eigenschaden. Die Haftpflichtversicherung schließt Eigenschäden i.d.R. aus, es besteht keine Leistungspflicht des Versicherers.




45.224

Bearbeitungen

Navigationsmenü