Privatrechtsschutzversicherung, Baurechtsschutzversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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:Die '''Rechtsschutzversicherung''' schützt, ermöglicht dem VN aktiv seine Rechtsinteressen zu verfolgen und seine eigenen Ansprüche auch anwaltlich/gerichtlich durchzusetzen, geltend zu machen.
:Die '''Rechtsschutzversicherung''' schützt, ermöglicht dem VN aktiv seine Rechtsinteressen zu verfolgen und seine eigenen Ansprüche auch anwaltlich/gerichtlich durchzusetzen, geltend zu machen.


:Die '''Haftpflichtversicherung''' hingegen schützt den Versicherungsnehmer vor Schadenersatzansprüchen Dritter, wehrt unberechtigte Ansprüche ab oder begleicht berechtigte Forderungen.
:Die '''Haftpflichtversicherung''' hingegen schützt den Versicherungsnehmer vor '''Schadenersatzansprüchen Dritter''', wehrt unberechtigte Ansprüche ab oder begleicht berechtigte Forderungen.


Beide Versicherungen ergänzen sich optimal. Sie sind auf der sicheren Seite.
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