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Berücksichtigt werden die folgenden Aufwendungen: Beitrag zur privaten Krankenversicherung (in der Höhe der gesetzlichen Basisabsicherung) | Berücksichtigt werden die folgenden Aufwendungen: Beitrag zur privaten Krankenversicherung (in der Höhe der gesetzlichen Basisabsicherung) | ||
und der Beitrag zur privaten Pflegeversicherung. D.h. Der Beitragsanteil der über die Basis-, Grundleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgeht, z.B. der Beitragsanteil für das Einbettzimmer, werden nicht berücksichtigt.<br /> | |||
Siehe auch: [[Krankenversicherung private, Urteile: Selbstbehalt u. Sonderausgabenabzug]] <br /> | Siehe auch: [[Krankenversicherung private, Urteile: Selbstbehalt u. Sonderausgabenabzug]] <br /> |