45.224
Bearbeitungen
Meier (Diskussion | Beiträge) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 13: | Zeile 13: | ||
Die AUB stellen die unverbindliche Bekanntgabe des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) zur fakultativen Verwendung dar. Abweichende Vereinbarungen, zu Gunsten des Versicherungsnehmers, sind möglich und auch die Regel. | Die AUB stellen die unverbindliche Bekanntgabe des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) zur fakultativen Verwendung dar. Abweichende Vereinbarungen, zu Gunsten des Versicherungsnehmers, sind möglich und auch die Regel. | ||
'''Siehe: '''Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB) des GDV | '''Siehe: '''Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB) des GDV |