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| [[Datei:Vereinsversicherung_tipp_ohne.png | | | [[Datei:Vereinsversicherung_tipp_ohne.png |90px]]|| ''' Im Versicherungsfall, nach der Leistung des Versicherers, geht das Pferd im allgemeinem in das Eigentum des Versicherers, zur weiteren Verwertung, über. Sagt Ihnen das nicht zu, vereinbaren Sie mit dem Versicherer, dass das Pferd in ihrem Eigentum verbleibt. ''' Wenn im Pferdepass steht, dass das Pferd geschlachtet werden darf, wird der Schlachterlös ggf. in Abzug gebracht. | ||
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