Gebührenordnung Tierärzte (GOT): Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
keine Bearbeitungszusammenfassung
 
Zeile 10: Zeile 10:
</center>
</center>


<big>'''Gebührenordnung für Tierärzte (GOT)'''</big>
"Die GOT gibt einen Gebührenrahmen vom einfachen bis zum dreifachen Satz (stufenlos) vor, keine Festpreise. Die Gebührenhöhe kann je nach Lage des Falles variieren und ist außerdem z. B. in spezialisierten Kliniken in der Stadt meist höher als in einfachen Praxen auf dem Lande. Sowohl medizinische Gründe, Zeitaufwand oder besondere Umstände (z. B. Notdienst) rechtfertigen einen höheren (bis zum dreifachen) Satz. Die Kriterien sind beispielhaft im § 2 der GOT aufgeführt." Quelle: Bundestierärztekammer
"Die GOT gibt einen Gebührenrahmen vom einfachen bis zum dreifachen Satz (stufenlos) vor, keine Festpreise. Die Gebührenhöhe kann je nach Lage des Falles variieren und ist außerdem z. B. in spezialisierten Kliniken in der Stadt meist höher als in einfachen Praxen auf dem Lande. Sowohl medizinische Gründe, Zeitaufwand oder besondere Umstände (z. B. Notdienst) rechtfertigen einen höheren (bis zum dreifachen) Satz. Die Kriterien sind beispielhaft im § 2 der GOT aufgeführt." Quelle: Bundestierärztekammer


Zeile 19: Zeile 21:


  [[Informationssystem Versicherung allgemein |Alle Einträge zur '''Versicherung allgemein''' anzeigen]]                                    [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü |zur '''Hauptseite''']]  
  [[Informationssystem Versicherung allgemein |Alle Einträge zur '''Versicherung allgemein''' anzeigen]]                                    [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü |zur '''Hauptseite''']]  


------
------
45.224

Bearbeitungen

Navigationsmenü