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:Die Beiträge zur Sportunfähigkeitsversicherung werden nicht den Werbungskosten, zugerechnet, so lautete ein Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf (Az.: 10 K 2192/17). | :Die Beiträge zur Sportunfähigkeitsversicherung werden nicht den Werbungskosten, zugerechnet, so lautete ein Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf (Az.: 10 K 2192/17). | ||
Die Begründung, es sind auch private und nicht nur berufliche Risiken versichert. Die Beiträge sind als Sonderausgaben zu berücksichtigen. ⚠️ Revision wurde zugelassen. | :Die Begründung, es sind auch private und nicht nur berufliche Risiken versichert. Die Beiträge sind als Sonderausgaben zu berücksichtigen. ⚠️ Revision wurde zugelassen. |