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Wenige Ausnahmen gelten für: Kfz-Versicherungen, Verträge bei Direktversicherern, bereits rabattierte Verträge, Gruppenverträge und Verträge, die bei Versicherern geführt werden, die mit der Maklerschaft keine Kooperation eingehen und/oder Ihre Verträge durch eine eigene Vertreter-Organisation (Einfirmenvermittler) betreuen lassen. | Wenige Ausnahmen gelten für: Kfz-Versicherungen, Verträge bei Direktversicherern, bereits rabattierte Verträge, Gruppenverträge und Verträge, die bei Versicherern geführt werden, die mit der Maklerschaft keine Kooperation eingehen und/oder Ihre Verträge durch eine eigene Vertreter-Organisation (Einfirmenvermittler) betreuen lassen. | ||
👁 Siehe auch: [[http:/www.Rabatt.versicherung]]<br /> | |||
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